Allgemeine Geschäftsbedingungen


 

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für das Tattoostudio StichArt 

 

§ 1 Allgemeines

(1)      Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Dienstleistungen und Verträge, die zwischen dem Tattoostudio StichArt, vertreten durch Marie Beyer, Arno-Nitzsche-Str. 20, 04277 Leipzig (nachfolgend „Studio“) und den Kunden (nachfolgend „Kunden“) abgeschlossen werden.

(2)      Abweichende Bedingungen der Kunden werden nicht anerkannt, es sei denn, das Studio stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.

(3)      Gegenstand des Auftrages ist die Erstellung eines beauftragten Werkes, des vereinbarten Tattoos (Werkvertrag). Die beauftragten Leistungen gelten als erbracht, wenn der Kunde das Werk abgenommen hat. Der Kunde verpflichtet sich im eigenen Interesse, alle relevanten Angaben wahrheitsgemäß und vollständig zu erbringen.

(4)      Diese AGB gelten gegenüber Unternehmen gem. § 14 BGB und gegenüber Verbrauchern gem. § 13 BGB.

 

§ 2 Vertragsschluss und Terminvereinbarung

(1)      Der Kunde bucht bei dem Studio die Erstellung des vereinbarten Tattoos. Dafür nimmt er Kontakt mit dem Studio auf und teilt ihm mit, welches Tattoo er genau benötigt. Diese Buchung nimmt das Studio durch eine schriftliche Auftragsbestätigung an. Die Auftragsbestätigung enthält alle wesentlichen Angaben zum Tattoo, einschließlich Design, Größe, Körperstelle, voraussichtliche Dauer und Kosten.

(2)      Der Vertrag kommt in jedem Fall erst zustande, wenn das Studio die Bestellung des Kunden schriftlich bestätigt. Die Bestellung des Kunden ist bindend und verpflichtet ihn zur Annahme des angebotenen Termins sowie zur Zahlung der vereinbarten Kosten. Der Vertragstext wird vom Studio gespeichert und dem Kunden zusammen mit der Auftragsbestätigung in Textform (per E-Mail oder Papierform) zur Verfügung gestellt.

(3)      Das Studio ist berechtigt, einen Vertrag ohne Angabe von Gründen abzulehnen, wenn das erforderliche Vertrauensverhältnis nicht erwartet werden kann, wenn das Studio aufgrund seiner Spezialisierung oder aus gesetzlichen Gründen nicht leisten kann oder darf, oder wenn es Gründe gibt, die das Studio in Gewissenskonflikte bringen könnten. In diesem Fall bleibt der Honoraranspruch des Studios für die bis zur Ablehnung der Leistung entstandenen Leistungen erhalten, sofern diese Leistungen im Einvernehmen mit dem Kunden erbracht wurden.

(4)      Nach Vertragsschluss ist eine Anzahlung erforderlich. Die Höhe der Anzahlung beträgt je nach Endpreis der Tätowierung zwischen 50 und 200 Euro.

(5)      Der Termin ist erst nach Eingang der Anzahlung verbindlich. Der Kunde erhält eine schriftliche Bestätigung des Termins und der Anzahlung per E-Mail oder auf Wunsch in Papierform. Diese Bestätigung enthält alle relevanten Informationen zum Termin, einschließlich Datum, Uhrzeit, Name des Tätowierers und des vereinbarten Preises.

(6)      Bei der Vereinbarung eines Termins ist der Kunde verpflichtet, einen Fragebogen und eine Anamnese auszufüllen. Diese Dokumente dienen der Erhebung relevanter Informationen über den Gesundheitszustand des Kunden und etwaiger Allergien, Vorerkrankungen oder anderer medizinischer Besonderheiten, die für die Durchführung der Tätowierung von Bedeutung sein können. Der Fragebogen und die Anamnese sind vollständig und wahrheitsgemäß auszufüllen.

(7)      Der Kunde muss die ausgefüllten Dokumente spätestens am Tag des Termins vorlegen. Das Studio behält sich das Recht vor, den Termin zu verschieben oder abzulehnen, falls die erforderlichen Informationen nicht rechtzeitig oder nicht vollständig vorgelegt werden. Dies dient der Sicherheit und dem Wohlbefinden des Kunden sowie der Qualität der erbrachten Leistung.

(8)      Sollte sich der Gesundheitszustand des Kunden nach Ausfüllen der Anamnese und vor dem Termin ändern, ist der Kunde verpflichtet, das Studio unverzüglich darüber zu informieren. Dies umfasst insbesondere neue Allergien, Erkrankungen oder die Einnahme von Medikamenten, die die Tätowierung beeinflussen könnten. Das Studio wird in diesem Fall eine erneute Bewertung vornehmen und gegebenenfalls notwendige Anpassungen oder Sicherheitsmaßnahmen einleiten.

 

§ 3 Inhalt und Durchführung des Werkvertrages

(1)      Das Studio erbringt seine vertraglichen Verpflichtungen gegenüber dem Kunden in der Form, dass er das beauftragte Werk für den Kunden erstellt. Der genaue Leistungsumfang wird zwischen dem Studio und dem Kunden vertraglich vereinbart.

(2)      Die vereinbarte Werkleistung ist nach Fertigstellung durch den Kunden abzunehmen. Im Übrigen gilt § 640 BGB.

(3)      Das Studio ist berechtigt, Subunternehmer einzusetzen, sofern dies die Qualität und den Umfang der Leistungen nicht beeinträchtigt.

(4)      Das Studio ist berechtigt, die Herstellung des Werkes bzw. die Leistungserbringung zu verschieben, sofern bei ihm oder einem dritten, von ihm eingeschalteten Leistungserbringer, eine Verhinderung, z.B. durch Aufruhr, Streik, Aussperrung, Naturkatastrophen, Unwetter, Verkehrsbehinderung oder Krankheit eintritt, die das Studio ohne eigenes Verschulden daran hindern, das Werk zu einem bestimmten Termin fertigzustellen. Ein Schadensersatzanspruch für den Kunden besteht in diesem Fall nicht.

(5)      Im Fall einer Absage durch das Studio bietet dieser dem Kunden einen Ersatztermin an. Kommt über einen Ersatztermin keine Einigung zustande, wird die bereits gezahlte Vergütung dem Kunden erstattet. Die Erstattung umfasst lediglich den beim Studio tatsächlich eingegangen Betrag, also abzüglich der Kosten und Gebühren, die bei dem vom Kunden gewählten Zahlungsweg angefallen sind.

(6)      Das Studio ist berechtigt, die Zeit der angekündigten Erstellung des Werkes zu ändern, sofern die Änderung dem Kunden rechtzeitig mitgeteilt wird und für diesen zumutbar ist.

(7)      Der Kunde ist für eine korrekt angegebene E-Mailadresse und den regelmäßigen Abruf seiner E-Mails selbst verantwortlich.

(8)      Der Kunde ist verpflichtet, alle zur Auftragsbearbeitung erforderlichen Informationen und Materialien vollständig und rechtzeitig zur Verfügung zu stellen. Eine Verzögerung oder Unterlassung der Mitwirkung kann sich auf die vereinbarten Liefertermine und den Umfang der Erstellung des Werkes auswirken.

 

§ 4 Vertragsdauer und Kündigung

(1)      Der Vertrag beginnt mit der Unterzeichnung durch beide Parteien und gilt für die Dauer der Erbringung der vereinbarten Werkleistungen. Die genaue Dauer der Werkleistungen wird im individuellen Vertrag festgelegt. Sollte die Erbringung der Werkleistungen aus Gründen, die nicht vom Studio zu vertreten sind, verzögert werden, verlängert sich die Vertragslaufzeit entsprechend um den Zeitraum der Verzögerung.

(2)      Der Kunde ist berechtigt, den Vertrag jederzeit schriftlich zu kündigen. Im Falle einer Kündigung durch den Kunden vor vollständiger Erbringung der Werkleistungen hat das Studio Anspruch auf die Vergütung der bis dahin erbrachten Leistungen und der angefallenen Kosten.

(3)      Das Studio ist berechtigt, den Vertrag schriftlich zu kündigen, wenn der Kunde trotz Setzung einer angemessenen Nachfrist seinen vertraglichen Verpflichtungen nicht nachkommt, insbesondere Zahlungen nicht leistet oder Mitwirkungspflichten verletzt. Im Falle einer Kündigung durch das Studio aus wichtigem Grund hat das Studio Anspruch auf die Vergütung der bis dahin erbrachten Leistungen sowie auf Ersatz der angefallenen Kosten. Eine darüberhinausgehende Schadensersatzforderung bleibt vorbehalten.

(4)      Beide Parteien können den Vertrag aus wichtigem Grund fristlos kündigen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn:

a.         Eine der Parteien wiederholt oder schwerwiegend gegen wesentliche Vertragspflichten verstößt.

b.         Ein Insolvenzverfahren über das Vermögen einer der Parteien eröffnet oder die Eröffnung eines solchen Verfahrens beantragt wird.

c.         Höhere Gewalt oder andere unvorhersehbare Ereignisse die Erfüllung des Vertrages dauerhaft unmöglich machen.

(5)      Im Falle einer Kündigung sind beide Parteien verpflichtet, unverzüglich alle im Rahmen des Vertrages erhaltenen Unterlagen und Informationen zurückzugeben oder zu vernichten, sofern dies nicht gegen gesetzliche Aufbewahrungspflichten verstößt. Das Studio hat Anspruch auf die Vergütung der bis zur Kündigung erbrachten Leistungen und auf Ersatz der bis dahin angefallenen Kosten. Der Kunde ist verpflichtet, unverzüglich alle offenen Rechnungen zu begleichen.

 

§ 5 Absage und Verschiebung von Terminen

(1)      Kunden können einen vereinbarten Termin bis zu 48 Stunden vorher kostenlos absagen oder verschieben. Die Absage oder Verschiebung muss schriftlich oder telefonisch erfolgen und vom Studio bestätigt werden. Bei nicht fristgerechter Absage oder Verschiebung behält das Studio die geleistete Anzahlung vollständig als Ausfallersatz ein. Im Falle, dass das Studio den abgesagten Termin anderweitig belegen kann, wird die geleistete Anzahlung des Kunden aus Kulanz auf einen Ersatztermin des Kunden angerechnet. Ein Anspruch des Kunden auf Anrechnung besteht jedoch nicht.

(2)      Sollte ein Termin gänzlich abgesagt werden, nachdem das vereinbarte Design bereits vollständig vom Studio erstellt wurde, behält das Studio die geleistete Anzahlung als Honorar für die Erstellung des Designs ein. Das Studio kann jedoch die Anzahlung als nicht personenbezogenen Gutschein für einen weiteren Termin des Kunden ausstellen. Der Gutschein ist zwei Jahre ab Ausstellungsdatum gültig und kann innerhalb dieser Frist für einen neuen Termin verwendet werden.

(3)      Im Falle, dass das Studio den Termin aus wichtigen Gründen (z.B. Krankheit des Tätowierers, höhere Gewalt) verschieben muss, wird der Kunde unverzüglich informiert. Ein neuer Termin wird in Absprache mit dem Kunden vereinbart. Die geleistete Anzahlung bleibt in diesem Fall bestehen und wird auf den neuen Termin angerechnet. Sollte der Kunde keinen Ersatztermin wünschen, wird die Anzahlung vollständig zurückerstattet.

(4)      Kann der Kunde den neuen Termin aufgrund von unvorhergesehenen, dringenden persönlichen Gründen nicht wahrnehmen, so ist er verpflichtet, das Studio unverzüglich darüber zu informieren. In einem solchen Fall bemüht sich das Studio, einen weiteren Ersatztermin zu finden. Die Anzahlung bleibt auch hier bestehen und wird auf den neuen Termin angerechnet. Eine weitere Verschiebung ist nur einmalig möglich, sofern keine besonderen Gründe vorliegen.

(5)      Bei kurzfristigen Absagen des Studios aus betrieblichen Gründen (z.B. technische Störungen, Personalmangel) wird der Kunde ebenfalls unverzüglich informiert. Das Studio bietet in diesem Fall einen Ersatztermin an. Sollte der Kunde mit dem angebotenen Ersatztermin nicht einverstanden sein, hat er das Recht, die geleistete Anzahlung vollständig zurückzufordern.

 

§ 6 Erstellung und Änderung von Designs

(1)      Die Designs werden teilweise vor den vereinbarten Terminen erstellt und auf die individuellen Wünsche der Kunden abgestimmt. Die Erstellung erfolgt auf Grundlage der von den Kunden bereitgestellten Informationen, Skizzen und Vorlagen. Das Studio bemüht sich, die Designwünsche der Kunden bestmöglich umzusetzen und dabei künstlerische und technische Aspekte zu berücksichtigen.

(2)      Die Designs werden den Kunden im Stichtermin gezeigt. Dieser Termin ist zeitlich so ausgelegt, dass Änderungswünsche am Motiv gemeinsam vorgenommen werden können. Der Stichtermin dient dazu, das endgültige Design festzulegen und sicherzustellen, dass der Kunde mit dem Design vollständig zufrieden ist, bevor das Tattoo gestochen wird. Der Kunde hat die Möglichkeit, das Design in Ruhe zu betrachten und Änderungswünsche zu äußern.

(3)      Inkludiert sind jeweils zwei Änderungen am Design, die das grundlegende Design nicht grundlegend oder vollständig verändern. Solche Änderungen können beispielsweise Anpassungen in der Größe, Farbe oder Details des Designs umfassen. Ändert sich der Tattoowunsch des Kunden vollständig oder grundlegend, ist ein neuer Termin zu vereinbaren und eine erneute Anzahlung zu leisten. Die ursprüngliche Anzahlung des vorherigen Designs wird vom Studio einbehalten und auf den Gesamtpreis angerechnet, sofern das ursprüngliche Design vollständig erstellt und vom Kunden genehmigt wurde.

(4)      Sollte der Kunde nach den zwei inkludierten Änderungen weitere Anpassungen am Design wünschen, behält sich das Studio das Recht vor, für jede weitere Änderung eine zusätzliche Gebühr zu erheben. Die Höhe der Gebühr richtet sich nach dem Aufwand der jeweiligen Änderung und wird dem Kunden vor der Durchführung der Änderung mitgeteilt.

(5)      Das Studio behält sich das Recht vor, Designänderungen abzulehnen, wenn diese technisch nicht umsetzbar sind, gegen geltende Gesetze oder ethische Grundsätze verstoßen oder die künstlerische Integrität des Tätowierers beeinträchtigen würden. In solchen Fällen wird der Kunde darüber informiert und es wird gemeinsam nach einer alternativen Lösung gesucht.

(6)      Im Falle einer vollständigen oder grundlegenden Änderung des Tattoowunsches, die einen neuen Termin und eine erneute Anzahlung erforderlich macht, wird die geleistete Anzahlung für das ursprüngliche Design vom Studio einbehalten. Diese Anzahlung wird jedoch auf den Gesamtpreis des neuen Designs angerechnet, sofern das ursprüngliche Design vollständig erstellt wurde und der Kunde die Änderungen in Auftrag gegeben hat.

(7)      Sollte der Kunde das Design nach der Erstellung und Genehmigung vollständig ablehnen oder den Termin ohne triftigen Grund absagen, behält das Studio die geleistete Anzahlung als Honorar für die Erstellung des Designs ein. Der Kunde hat in diesem Fall keinen Anspruch auf Rückerstattung der Anzahlung.

 

§ 7 Preise und Zahlungsbedingungen

(1)      Die Preise für Tätowierungen sind individuell und abhängig von verschiedenen Faktoren wie Zeichenaufwand/Vorarbeit, Größe, Körperstelle, einzusetzende Materialien und Tätowierer. Jeder Tätowierer im Studio legt seine Preise eigenständig fest, basierend auf seiner Erfahrung, Expertise und dem spezifischen Kundenwunsch. Die Preisgestaltung erfolgt transparent und nachvollziehbar.

(2)      Der Preis wird in der persönlichen Besprechung in der Regel mit einer kleinen Preisspanne genannt und ist für beide Seiten bindend. Die Preisspanne berücksichtigt mögliche Variationen im Zeichenaufwand und in der tatsächlichen Dauer des Termins. Eine verbindliche Preisvereinbarung wird getroffen, um sowohl dem Kunden als auch dem Studio Planungssicherheit zu bieten. Sollten sich während des Termins unerwartete Änderungen oder zusätzliche Aufwände ergeben, wird der Kunde umgehend informiert und eine einvernehmliche Lösung gesucht.

(3)      Nach der Besprechung ist eine Anzahlung auf den Termin erforderlich. Diese beträgt je nach Endpreis zwischen 50 und 200 Euro und dient der Terminsicherung sowie als Honorar für die Vorarbeit. Die Anzahlung stellt sicher, dass der Termin verbindlich für den Kunden reserviert wird und der Tätowierer mit der Designvorbereitung beginnen kann. Die Höhe der Anzahlung wird in der Besprechung festgelegt und ist abhängig vom geschätzten Gesamtpreis der Tätowierung.

(4)      Die Anzahlung kann in bar, per EC- oder Kreditkarte oder per PayPal im Studio gezahlt werden. Das Studio nimmt diese stellvertretend für alle Tätowierer an und stellt eine entsprechende Quittung aus. Die Anzahlung ist unmittelbar nach der Besprechung zu leisten, um den Termin verbindlich zu sichern.

(5)      Im Termin selbst kann nur bar gezahlt werden. Der Restbetrag der Tätowierung ist nach Abschluss des Termins direkt vor Ort in bar zu entrichten. Das Studio stellt dem Kunden eine Quittung über die geleistete Zahlung aus.

(6)      Sollte der Kunde den Termin nicht wahrnehmen können und fristgerecht absagen oder verschieben, wird die geleistete Anzahlung gemäß den Regelungen in § 5 Absage und Verschiebung von Terminen behandelt. Bei nicht fristgerechter Absage oder Nichterscheinen des Kunden behält das Studio die Anzahlung als Ausfallersatz ein.

 

§ 8 Gutscheine

(1)      Gutscheine können in bar, per Karte oder PayPal gezahlt werden. Hierzu ist ein Mindestbetrag von 10 Euro notwendig. Der Kauf eines Gutscheins erfolgt direkt im Studio oder über die entsprechenden Online-Zahlungsmethoden. Der Gutscheinwert kann frei gewählt werden, jedoch muss der Betrag mindestens 10 Euro betragen, um die Ausstellung eines Gutscheins zu ermöglichen.

(2)      Auf Wunsch versendet das Studio Gutscheine gegen einen Aufpreis von 1 Euro per Post. Der Versand erfolgt nach Zahlungseingang. Das Studio übernimmt keine Haftung für Versandverzögerungen, die durch Dritte verursacht werden.

(3)      Gutscheine sind nach Ausstellung drei Jahre gültig. Der Gültigkeitszeitraum beginnt mit dem Ausstellungsdatum, das auf dem Gutschein vermerkt ist. Innerhalb dieses Zeitraums kann der Gutschein für alle angebotenen Leistungen im Studio eingelöst werden. Nach Ablauf der drei Jahre verliert der Gutschein seine Gültigkeit und kann nicht mehr eingelöst werden. Eine Verlängerung der Gültigkeitsdauer ist nicht möglich.

(4)      Aktionsgutscheine und Gewinne sind nur ein Jahr gültig. Es können individuelle Bestimmungen gelten, auf die in den entsprechenden Aktionen hingewiesen wird. Aktionsgutscheine und Gewinne unterliegen spezifischen Bedingungen, die bei der jeweiligen Aktion bekannt gegeben werden. Diese Gutscheine müssen innerhalb eines Jahres ab Ausstellungsdatum eingelöst werden, andernfalls verfallen sie. Der Kunde wird bei Erhalt eines Aktionsgutscheins oder Gewinns über die genaue Gültigkeitsdauer und etwaige besondere Bestimmungen informiert.

(5)      Gutscheine sind übertragbar und können von einer anderen Person eingelöst werden. Der Inhaber des Gutscheins muss diesen bei der Inanspruchnahme der Leistung vorlegen. Im Falle des Verlusts oder Diebstahls eines Gutscheins übernimmt das Studio keine Haftung und stellt keinen Ersatz aus.

(6)      Eine Barauszahlung des Gutscheinwertes ist ausgeschlossen. Der Gutschein kann ausschließlich für die im Studio angebotenen Leistungen verwendet werden. Sollte der Gutscheinwert höher sein als der Preis der in Anspruch genommenen Leistung, wird der verbleibende Restbetrag auf dem Gutschein vermerkt und kann für zukünftige Dienstleistungen genutzt werden.

 

§ 9 Haftung

(1)      Das Studio haftet in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit nach den gesetzlichen Bestimmungen. Die Haftung für Garantien erfolgt unabhängig vom Verschuldensgrad. Für leichte Fahrlässigkeit haftet das Studio ausschließlich nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes, wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder wegen der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Der Schadensersatzanspruch für die leicht fahrlässige Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist jedoch auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, soweit nicht wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes unbeschränkt gehaftet wird. Eine weitergehende Haftung auf Schadensersatz ist ausgeschlossen. Die Haftung nach dem vorstehenden Absatz (1) gilt auch für Pflichtverletzungen der Erfüllungsgehilfen des Studios.

(2)      Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf.

(3)      Sofern der Kunde Unternehmer ist, gilt zusätzlich zu Absatz (1) und (2), dass Schadensersatzansprüche wegen leichter Fahrlässigkeit ausgeschlossen sind, sofern sie nicht wesentliche Vertragspflichten, Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder Garantien betreffen oder Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz berührt sind.

(4)      Im Falle von Datenverlust haftet das Studio nur für denjenigen Schaden, der auch bei ordnungsgemäßer und regelmäßiger, dem Risiko angemessener Datenanfertigung durch den Kunden entstanden wäre.

(5)      Tätowierungen stellen eine Körperverletzung im Sinne des § 223 StGB dar. Der Kunde willigt ausdrücklich in diese Körperverletzung ein, indem er den Vertrag über die Tätowierung abschließt und den Anweisungen des Studios folgt. Die Einwilligung des Kunden schließt sämtliche Ansprüche wegen der Körperverletzung aus, soweit diese nicht auf grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz des Studios beruhen.

(6)      Das Studio übernimmt keine Haftung für Folgeschäden, die durch unsachgemäße Pflege der Tätowierung oder durch das Nichtbefolgen der Pflegehinweise entstehen. Der Kunde ist verpflichtet, die Pflegehinweise genau zu befolgen, um Komplikationen zu vermeiden.

(7)      Das Studio übernimmt keine Haftung für allergische Reaktionen oder andere gesundheitliche Komplikationen, die durch die Tätowierung entstehen, sofern der Kunde nicht ausdrücklich auf bekannte Allergien oder gesundheitliche Risiken hingewiesen hat. Der Kunde ist verpflichtet, alle relevanten gesundheitlichen Informationen vor Beginn der Tätowierung mitzuteilen.

(8)      Das Studio haftet nicht für subjektive ästhetische Mängel der Tätowierung, sofern diese nicht auf eine grob fahrlässige oder vorsätzliche Pflichtverletzung des Studios zurückzuführen sind. Der Kunde wird vor der Tätowierung über das endgültige Design und mögliche ästhetische Ergebnisse informiert.

(9)      Soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart, verjähren Ansprüche des Kunden aus Gewährleistung und Schadensersatz mit Ausnahme der Ansprüche aus unerlaubter Handlung innerhalb der gesetzlichen Verjährungsfrist.

 

§ 10 Überprüfung und Nachstiche

(1)      Der Kunde ist verpflichtet, das Werk unverzüglich nach Erhalt auf Mängel zu überprüfen und etwaige Schäden oder Fehlmengen dem Studio von sieben (7) Tagen schriftlich anzuzeigen. Versäumt der Kunde diese Frist, gilt das Werk als ordnungsgemäß erbracht und abgenommen. Die Anzeige von Mängeln hat detailliert und nachvollziehbar zu erfolgen, damit das Studio die Möglichkeit hat, die Beanstandungen zu überprüfen und gegebenenfalls Abhilfe zu schaffen. Mängel, die erst nach Ablauf der Frist erkennbar werden, sind unverzüglich nach ihrer Entdeckung dem Studio schriftlich mitzuteilen.

(2)      Der Auftragnehmer ist berechtigt, Teilleistungen vorzunehmen, sofern dies dem Kunden zumutbar ist. Jede Teilleistung kann gesondert in Rechnung gestellt werden, es sei denn, der Kunde hat nachweislich kein Interesse an der Teilleistung. Teilleistungen sind insbesondere dann zulässig, wenn die Fertigstellung des gesamten Werkes aus Gründen, die außerhalb des Einflussbereichs des Auftragnehmers liegen, nicht in einem Termin erfolgen kann oder wenn dies zur Qualitätssicherung des Werkes erforderlich ist. Der Kunde wird über die Notwendigkeit von Teilleistungen vorab informiert.

(3)      Das Studio bietet einen kostenlosen Nachstich des erstellten Tattoos innerhalb der ersten drei Monate nach Abnahme an. Der Nachstich dient der Korrektur von Farbverlusten oder kleineren Unebenheiten, die sich nach der Heilung des Tattoos zeigen können. Der Kunde muss den Nachstich innerhalb der Dreimonatsfrist beim Studio anmelden und einen entsprechenden Termin vereinbaren. Nach Ablauf dieser Frist ist der Nachstich kostenpflichtig. Der kostenlose Nachstich umfasst keine Änderungen oder Ergänzungen des ursprünglichen Designs.

(4)      Der Kunde hat das Recht, bei Unzufriedenheit mit dem ursprünglichen Tätowierer eine andere Fachkraft aus dem Studio für den Nachstich oder eventuelle Korrekturen zu wählen. Das Studio wird in diesem Fall bestrebt sein, einen geeigneten Ersatz aus dem Team zu finden, der den Wünschen und Erwartungen des Kunden gerecht wird. Der Kunde muss das Studio über den Wunsch nach einem Wechsel des Tätowierers informieren, damit entsprechende Maßnahmen getroffen werden können.

 

§ 11 Datenschutz

(1)      Der Kunde stimmt der elektronischen Datenverarbeitung seiner personenbezogenen Daten im Rahmen der nachfolgenden Regelungen ausdrücklich zu. Kundendaten werden absolut vertraulich behandelt. Die mitgeteilten Daten des Kunden werden ausschließlich für die fachgerechten Ausführung der Erstellung des Werkes genutzt. Eine Weitergabe der Daten an Dritte erfolgt nicht.

(2)      Es gelten die gesonderten Datenschutzbestimmungen auf der Homepage des Studios unter folgendem Link: (in Bearbeitung)

 

§ 12 Widerrufsrecht

(1)      Ist der Kunde ein Verbraucher und hat den Werkvertrag über Fernabsatzmittel (bspw. über das Internet oder Telefon) abgeschlossen, verweist das Studio bezüglich des Widerrufsrechts auf die gesonderte Widerrufsbelehrung unter (in Bearbeitung).

(2)      Handelt es sich bei dem Kunden um ein Unternehmen, ist das Widerrufsrecht ausgeschlossen.

 

§ 13 Europäische Streitbeilegung

(1)      Das Studio weist auf die Online-Streitbeilegung gemäß Art. 14 Abs. 1 ODR-VO hin: Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit, die die Kunden unter https://ec.europa.eu/consumers/odr[CR5]  finden. Hier kann man in die außergerichtliche Beilegung von Verbraucherstreitigkeiten aus Online-Verträgen eintreten.

(2)      Das Studio ist zu einer Teilnahme an einem Verfahren zur Streitbeilegung vor einer Verbraucherschlichtungsstelle nicht bereit oder verpflichtet.

 

§ 14 Schlussbestimmungen

(1)      Änderungen und Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung des Schriftformerfordernisses.

(2)      Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein oder werden, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung treten die gesetzlichen Vorschriften.

(3)      Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist der Geschäftssitz des Studios, sofern der Kunde Kaufmann oder eine juristische Person des öffentlichen Rechts ist. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Reglungen zur Wahl des Gerichtsstandes.

 

 

 

 

Unsere AGB sind nicht mehr aktuell und werden gerade überarbeitet. Sprich uns bei Rückfragen gerne an. Danke! 🖤